Die Pflegedienste sind nach geltendem Recht verpflichtet, sich an Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 80SGB XI zu beteiligen. Die Qualität unserer Leistungen, einschließlich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität kann jederzeit geprüft werden. Um diese Bedingungen zu erfüllen, hat unsere Einrichtung ein Qualitätsmanagementsystem aufgebaut.

Strukturqualität

Unser ambulanter Pflegedienst schafft die vertraglich festgesetzten Bedingungen der Krankenkassen / Pflegekassen und schafft die räumlichen, personellen und materiellen Voraussetzungen zum Betreiben eines Pflegedienstes:
  • Bereitstellung von Büroräumlichkeiten zur Durchführung von Teambesprechungen und Gesprächen mit Patienten und Angehörigen
  • Mobilität aller Mitarbeiter (auf der Basis eigener Fahrzeuge)
  • Telefonische Erreichbarkeit des Pflegedienstes inkl. einer Rufbereitschaft für Notfälle
Unser Pflegedienst stellt eine Pflegedokumentation zur Verfügung, die die erforderlichen Dokumentationsblätter beinhaltet. Die von uns angebotene Pflege wird unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft durchgeführt. Diese ist u. a. verantwortlich für:
  • die fachliche Planung der Pflegeprozesse
  • die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation
  • die an dem individuellen Pflegebedarf orientierte Einsatzplanung der Pflegekräfte
  • die fachliche Leitung der Dienstbesprechung innerhalb des Pflegedienstes

Prozessqualität

Zur Durchführung einer qualifizierten ambulanten Pflege erfüllt unser Pflegedienst folgende Voraussetzungen in der Darstellung eines Hilfsangebotes:
  • das vorgehaltene Leistungsangebot
  • die Form und Durchführung der Leistungserbringung
  • das Pflegekonzept
  • die personelle Ausstattung
  • die Verfügbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Pflegedienstes
  • Art und Form der Kooperation mit anderen Diensten/Berufsgruppen
  • Wahrnehmung von Beratungsfunktionen
  • Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen

Ergebnisqualität

Das Ergebnis des Pflegeprozesses wird anhand der festgelegten Pflegeziele regelmäßig überprüft. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, inwieweit die Ziele aktivierender Pflege, sowie die angemessenen Wünsche des Betroffenen im Pflegeprozess Berücksichtigung gefunden haben. Das Ergebnis der Überprüfung wird mit den an der Pflege Beteiligten und dem Pflegebedürftigen erörtert und in der Pflegedokumentation festgehalten. Dabei wird auch die Pflegebereitschaft der Angehörigen und anderer Pflegepersonen berücksichtigt. In jedem Fall wird Stellung genommen zu:
  • der Erhaltung vorhandener Selbstversorgungsfähigkeiten und Reaktivierung solcher, die verloren gegangen sind
  • der Pflege verbaler und nonverbaler Kommunikation und Verbesserung, soweit möglich
  • der Unterstützung räumlicher, zeitlicher und situativer Orientierung
  • dem Abbau von Ängsten, der Überwindung von Antriebsschwächen bzw. das Auffangen überschießender Reaktionen
  • der Berücksichtigung der angemessenen Wünsche des Pflegebedürftigen
  • der Pflegebereitschaft der Angehörigen und anderer Pflegepersonen

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Unser ambulanter Pflegedienst ist dafür verantwortlich, dass Maßnahmen zur internen Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Des Weiteren beteiligt er sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung. Für die Qualitätssicherung werden u. a. folgende Maßnahmen in der Einrichtung durchgeführt:
  • Entwicklung, Anwendung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementhandbuches
  • Einarbeitungsprogramme für neue Pflegekräfte
  • Stellenbeschreibung für jede Pflegekraft
  • Vertrautmachen der Pflegekräfte mit der Pflegekonzeption
  • tägliche Durchführung von Dienstübergaben (Übergabebuch)
  • monatliche Dienstberatungen
  • regelmäßige Durchführung von Teambesprechungen
  • regelmäßige Pflegevisiten mit Ergebnisbesprechungen
  • regelmäßige Fallbesprechungen
  • regelmäßiger interner und externer Qualitätszirkel
  • regelmäßige Kundenbefragungen
  • Arbeiten mit Pflegestandards sowie deren Entwicklung und Weiterentwicklung
  • interne und externe Weiterbildung der Pflegekräfte lt. Plan

Qualitätszirkel

Zur ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Dienstleistung wird ein Qualitätszirkel unter Leitung der PDL und der Beteiligung ausgewählter Mitarbeiter durchgeführt. Der Qualitätszirkel führt Qualitätskontrollaktivitäten innerhalb der Arbeitsumgebung durch und betreibt unter Mitwirkung aller Beteiligten kontinuierlich Selbstentwicklung, gegenseitige Entwicklung, Kontrolle und Entwicklung des Arbeitsgebietes, und zwar unter Verwendung anerkannter Qualitätskontrolltechniken.

Pflegestandards

Pflegestandards stellen allgemein gültige und akzeptierte Normen dar, die den Aufgabenbereich und die Qualität der Pflege definieren. Pflegestandards legen themen- oder tätigkeitsbezogen fest, was Pflegepersonen in einer konkreten Situation generell leisten sollen und wie diese Leistung auszusehen hat. Um eine einheitliche Vorgehensweise in konkreten Situationen zu sichern, wurden in unserem Pflegedienst Standards modifiziert bzw. erarbeitet, die bei Notwendigkeit ergänzt und aktualisiert werden. Diese sind Arbeitsrichtlinien, die Individualität zulassen.

Folgende Standardgruppen werden angewandt:
  1. Organisationsstandards
  2. Standards für direkte Pflege
  3. Standards für Mitarbeit bei ärztlicher Therapie und Diagnostik
  4. Diagnose und problembezogene Standards
  5. Notfallstandards

Die Standards stellen ein Instrument der Qualitätssicherung dar und sind für die Mitarbeiter eine Richtschnur bei der täglichen Arbeit.

Intensivpflege Höpken GmbH

Robert-Bosch-Str. 42
88353 Kißlegg

Tel: 07563 519753
Mobil: 01522 1609430
E-Mail: gabriele(a)hoepken.org

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Stellenangebote

Wir suchen examinierte Pflegekräfte (Vollzeit/Teilzeit) für Beatmungspatienten und Intensivpflegen sowohl im Tagdienst als auch im Nachtdienst.

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Presse

Beitrag zur Impfpflicht im Pflegesektor in den tagesthemen (ab Min. 2:40)